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| 17. März 2026 | IHK in Münster |
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| Round-Table-USA |
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| Trotz der tiefgreifenden Veränderungen im Bereich der Wirtschaftspolitik bleiben die USA weiterhin im Fokus der deutschen Exportwirtschaft. Mehr als 500 Unternehmen aus dem Münsterland und der Emscher-Lippe-Region sind bereits erfolgreich auf dem US-Markt tätig.
Wie ein erfolgreicher Vertriebsaufbau dort gelingen kann, mit welchen Fallstricken zu rechnen ist und wie diese zu überwinden sind, erläutert Rechtsanwalt Hans-Michael Kraus aus Atlanta im Rahmen eines Round-Table-Gesprächs am 17. März 2026 in der IHK in Münster. Unterstützt wird er dabei von Maik Friebe, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, der über die steuerliche Gestaltung von US-Geschäften Auskunft geben wird.
Die Teilnahme ist kostenlos!Zur Anmeldung |
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| Außenhandel & Zoll |
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| Aktuelle US-Zollentwicklungen |
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| Am 20. Februar 2026 hat der Supreme Court der USA entschieden, dass der International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) dem Präsidenten nicht die Befugnis verleiht, weitreichende Einfuhrzölle zu erheben. Damit wurden viele der auf dieser Grundlage erhobenen Zölle als rechtswidrig und verfassungswidrig erklärt. Das bedeutet, dass die vereinbarten reziproken Zollsätze von 15 Prozent (auf EU-Waren) seit dem 22. Februar 2026 keine Anwendung mehr finden. Welche Zölle davon betroffen sind und welche neuen Maßnahmen die amerikanische Regierung im Gegenzug ergriffen hat, erfahren Sie auf unserer Webseite Außenhandel & Zoll.Zur IHK-Webseite |
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| Webinar | 24. März 2026 | 14 Uhr |
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| © IHK Nord Westfalen |
| #ihkinternationaltuesday Folge 36: Fallstricke und optimale Gestaltung von Akkreditiven |
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| In der 36. Folge des #ihkinternationaltuesdays am 24. März 2026 geben Ihnen Jochen Küper und Thorsten Sieverding, Akkreditiv-Experten der S-International Westfalen-Lippe (Sparkasse) und der Volksbank Westmünsterland, sowie Gerd Laudwein von der IHK Nord Westfalen, von 14 Uhr bis 14:45 Uhr einen praxisnahen Einblick in einige Fallstricke rund um Akkreditive und zeigen, wie diese im Außenwirtschaftsverkehr optimal gestaltet werden können. Erfahren Sie mit hilfreichen Beispielen, wie Sie Risiken minimieren und typische Fehler vermeiden. Nutzen Sie die Möglichkeit, ihren Arbeitsalltag nachhaltig zu erleichtern und melden Sie sich direkt an. Die Teilnahme ist kostenlos!
Zur Anmeldung |
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| Workshop | 25. März 2026 | 09:30 Uhr | Münster |
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| Marktchancen in Österreich und der Schweiz |
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| Sie interessieren sich für den Markteinstieg in Österreich und der Schweiz bzw. möchten Ihre Aktivitäten im Alpenraum ausbauen? Bei der Veranstaltung am 25. März 2026 erhalten Sie Marktinformationen „aus erster Hand“. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Trends in Österreich und der Schweiz werden ebenso behandelt wie wichtige Rechtsthemen. Weiter lernen Sie, die österreichische und schweizerische Mentalität besser zu verstehen.
Zuletzt stellen wir Ihnen konkrete Maßnahmen für Ihren Markteinstieg oder den Ausbau Ihrer Aktivitäten in beiden Ländern vor.
Die Anmeldung zur kostenlosen Veranstaltung ist bis zum 20. März 2026 über den Link zur AHK Österreich für Sie möglich.
Zur Anmeldung |
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| Update zur Algerien-Meldung |
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| Update Algerien: Verlängerung der vorübergehenden Incoterms® - Regelung |
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| In unserem Newsletter vom 23. Januar 2026 haben wir darüber informiert, dass nur noch Einfuhrlierungen über die Incoterms® „FOB" möglich sind. Die AHK Algerien hat nun gemeldet, dass der Bankenverband Algeriens (ABEF) die Nutzung maritimer Incoterms® wie CFR oder CPT vorübergehend bis zum 30. Juni verlängert. Exporte per Luftfracht nach Algerien sind weiterhin mit der Nutzung eines sachlich korrekten Incoterm®, beispielsweise FCA, problemlos möglich. Für weitere Informationen steht die AHK Algerien unter folgender Kontaktmöglichkeit zur Verfügung:
Herr Sofiane Ramdani,
s.ramdani@ahk-algerie.org
Tel : +213 561 47 82 65 | +213 561 680 145
Zur Deutsch-Algerischen Industrie- und Handelskammer (AHK) |
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| Carnet A.T.A. |
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| Türkei: Sonderregelungen für Carnets |
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| Für die Nutzung eines Carnet A.T.A. für Einreisen in die Türkei gelten eine Reihe von Sonderregelungen. Diese sind bei der Antragstellung und vor Ankunft im türkischen Zollgebiet zu beachten. Neben der Bereithaltung einer zusätzlichen Excel-Warenliste, der überbeglaubigten Vollmacht und zusätzlicher Unterschriften im Carnet-Dokument, fordert die türkische Zollverwaltung nun eine Vorabanmeldung über ein türkisches Registrierungsportal. Was es damit auf sich hat, erfahren Sie auf unserer Carnet A.T.A.-Seite.
Zur IHK Carnet A.T.A.-Seite |
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| Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG) |
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| © aviavlad/Fotolia |
| UkraineConnect: Neues Förderprogramm für deutsche Investitionen in der Ukraine |
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| Über die Wiederaufbauplattform Ukraine unterstützt der Bund mittelständische Unternehmen beim Markteintritt und Ausbau der Aktivitäten in der Ukraine. Das neue Programm UkraineConnect, umgesetzt durch die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH, bietet unbesicherte Darlehen zwischen 250.000 und 5 Mio. Euro mit flexiblem Tilgungs- und Zinsstrukturen an. Besonders förderfähige Projekte profitieren von einer zusätzlichen Zinsermäßigung. Außerdem können Investitionen gegen politische Risiken durch Investitionsgarantien des Bundes abgesichert werden. Details zur Antragstellung finden Sie bei der DEG.Zur Webseite der KFW DEG |
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| Wirtschaftliche Einwände bis zum 10. März möglich! |
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| Zollaussetzungen/Zollkontingente: Anträge aus Deutschland - Runde zum 1. Juli 2026 |
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| Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) informiert, dass im Rahmen der halbjährlichen Verhandlungsrunden zu autonomen Zollaussetzungen/Zollkontingenten eine unverbindliche Übersichtsliste der für diese Verhandlungsrunde angefragten und derzeit in Deutschland zu vor-zu-prüfenden Anträge auf seiner Homepage einsehbar ist. Dabei geht es um Maßnahmen, die zum 01. Juli 2027 wirksam werden sollen.
Die Liste ist unter der Rubrik - AZZ: Neu- und Änderungsanträge, aktuelle Verhandlungen und dort im Absatz „Nationale Vorprüfung (nur deutsche Anträge)“ zu finden.
Bitte beachten Sie, dass die in dieser Liste enthaltenen Angaben (Tarifnummer, Warenbezeichnungen) vorläufig sind und erforderlichenfalls angepasst werden. Updates der Liste erscheinen unregelmäßig etwa bis zur Antragsfrist für deutsche Anträge.
Eine Kontaktaufnahme mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat VA3, wird empfohlen, wenn Sie – z.B. als potenzieller Hersteller – nicht ausschließen können, dass Sie durch eine allgemeinere Fassung der Warenbeschreibung negativ betroffen sein könnten. Wirtschaftliche Einwände gegen deutsche Anträge sind möglichst bis 10. März 2026 an das BMWE über dieses Einwandformular zu richten.
Zur Homepagedes BMWE |
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| Impulse für die neue Welthandelsordnung |
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| © hectorchristiaen/AdobeStock |
| DIHK zur Zukunft der Welthandelsorganisation |
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| Die neue Hochzollpolitik der USA markiert einen Epochenbruch für das Welthandelssystem. Für die exportorientierte deutsche Wirtschaft ist das eine gefährliche Entwicklung: Neben dem WTO-System entsteht eine parallele handelspolitische Realität, geprägt von Unsicherheit, Protektionismus und dem Recht des Stärkeren. Gerade die international eng vernetzte deutsche Wirtschaft ist angewiesen auf offene Märkte, faire und transparente Regeln sowie deren Durchsetzung. Mit Blick auf die anstehende 14. WTO-Ministerkonferenz in Kamerun positioniert sich die Deutsche Industrie- und Handelskammer neu zur Zukunft der Welthandelsordnung.
Hier gelangen Sie zum Papier |
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| BMWE + BMZ starten gemeinsames Projekt |
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| © everythingpossible/AdobeStock |
| „Förderlotse Wachstumsmärkte" – KI-Plattform für den Mittelstand |
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| Mit dem neuen „Förderlotsen Wachstumsmärkte“ stellt die Bundesregierung erstmals eine KI-gestützte One-Stop-Plattform bereit, die alle Förder- und Beratungsangebote der Außenwirtschaftsförderung und Entwicklungszusammenarbeit bündelt. Besonders KMU erhalten damit schnellen Zugang zu passenden Finanzierungsinstrumenten, Netzwerken und Ansprechpartnern für Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern. Die KI ermittelt Empfehlungen anhand weniger Fragen und unterstützt so beim Markeinstieg und der Projektumsetzung.
Zur Pressemitteilung |
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| EU-Handelspolitik |
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| Rat stimmt EU-Schweiz Abkommen zu |
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| Der Rat hat am 25. Februar 2026 die Unterzeichnung eines umfangreichen Abkommenspakets zwischen der EU und der Schweiz gebilligt. Dieses umfasst die Aktualisierung bestehender Binnenmarktabkommen sowie neue Vereinbarungen u. a. zu Lebensmittelsicherheit, Elektrizität, EU-Programmen und Raumfahrt (Galileo/EGNOS). Die Unterzeichnung ist für März 2026 vorgesehen; vor dem Inkrafttreten ist noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments und der Schweiz erforderlich.
Zu den Abkommenstexten gelangen Sie hier |
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| EU-Handelspolitik |
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| Trilog-Verhandlungen über Stahlmaßnahmen |
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| Am 24. Februar 2026 fanden die ersten Trilog-Verhandlungen über eine EU-Stahlschutzmaßnahme statt. Die neue EU-Verordnung soll die Stahlindustrie der EU vor globalen Überkapazitäten schützen, indem sie
die zollfreien Einfuhrmengen auf 18,3 Millionen Tonnen pro Jahr reduziert (eine Kürzung um 47 % gegenüber den Kontingenten für 2024)
die Zölle außerhalb der Kontingente auf 50 % verdoppelt
alle Herkunftsländer (mit Ausnahme der EWR-Länder) abdeckt und
eine „Melt & Pour”-Anforderung einführt, um die Rückverfolgbarkeit und Transparenz der Stahlversorgungskette der EU zu verbessern.
Die EU-Kommission, das Europäischen Parlament und der Rat wollen die Verhandlungen rasch abschließen, damit die Maßnahme bis zum 01. Juli 2026, wenn die derzeitige Schutzmaßnahme ausläuft, vollständig in Kraft treten kann.
Zur Internetseite der EU-Kommission |
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