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Karriere bei der IHK Nord Westfalen |
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© Steffen Kögler/AdobeStock |
Wir stellen ein! Werden Sie Teil unseres Teams International! |
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Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir für unsere Abteilung International in Münster, unbefristet in Vollzeit eine/n Referenten (m/w/d) für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht. Es erwarten Sie vielseitige und verantwortungsvolle Aufgaben im Bereich von Außenhandel & Zoll in einem motivierten, offenen Team. Was Sie dafür mitbringen sollten, erfahren Sie auf unserer Webseite.Zur Stellenbeschreibung |
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Webinarreihe | 9. September | 14 bis 14:30 Uhr |
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© IHK Nord Westfalen |
#ihkinternationaltuesday Folge 30: Hermesdeckung flex&cover |
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Mit dem neuen flex&cover-Modell bei Hermesdeckungen vereinfacht die Bundesregierung den Zugang zur staatlichen Exportkreditgarantie. Im Mittelpunkt steht dabei nicht mehr nur der Warenursprung, sondern der sogenannte „German Footprint", der gesamtwirtschaftliche Beitrag eines Unternehmens zum Standort Deutschland. Was das konkret für Exporteure bedeutet und wer davon profitieren kann, erläutert Marc Frenzel von Euler Hermes im Gespräch mit Gerd Laudwein in der 30. Folge des #ihkinternationaltuesday am 9. September 2025. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Arbeitsalltag nachhaltig zu erleichtern und melden Sie sich direkt an. Die Teilnahme ist kostenlos!Zur Anmeldung |
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Webinarreihe | 7. Oktober | 14 bis 14:30 Uhr |
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© IHK Nord Westfalen |
#ihkinternationaltuesday Folge 31: Reform des Unionszollkodex |
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Mit der Reform des Unionszollkodex (UZK) möchte die EU die Weichen für ein modernes, digitalisiertes und einheitliches Zollsystem stellen. Ziel ist es, die Zollunion fit für die aktuellen Herausforderungen des globalen Handels zu machen. Welche wesentlichen Dinge sich mit der Reform ändern sollen, erläutern Ihnen Madleen Leufker und Gerd Laudwein von der IHK Nord Westfalen in der 31. Folge des #ihkinternationaltuesday am 7. Oktober 2025.Nutzen Sie die Möglichkeit, ihren Arbeitsalltag nachhaltig zu erleichtern und melden Sie sich direkt an. Die Teilnahme ist kostenlos!
Zur Anmeldung |
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Vor-Ort-Veranstaltung | 11. September 2025 | Gronau |
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© dzain/Fotolia |
Workshop Markterschließung Niederlande |
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Unter dem Motto „WFG – wir fördern grenzenlos“ erhalten produzierende KMU aus den Kreisen Borken und Coesfeld am 11. September 2025 im Wirtschaftszentrum Gronau praxisorientierte Einblicke und Fördertipps für den erfolgreichen Markteinstieg in den Niederlanden. Expertinnen und Experten geben Hilfestellungen zur Wettbewerbsanalyse, Geschäftspartnersuche, Mitarbeiterentsendung, Finanzierung und Absicherung. Ergänzend dazu können die Unternehmen am Niederlande-Sprechtag am Freitag, 26. September 2025, in Ahaus teilnehmen. In einem 45-minütigen Einzelgespräch erhalten sie die Gelegenheit, individuelle Fragen zu klären und die nächsten Schritte gezielt zu planen. Die Plätze sind begrenzt. Melden Sie sich direkt an.Zur Workshop-Anmeldung |
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Handelsregistereintrag in den Niederlanden |
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Niederlande: Neuer SBI-Code ab September 2025 |
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Bei der Eintragung eines Unternehmens in das Handelsregister der niederländischen Kamer van Koophandel (KVK) müssen die unternehmerischen Tätigkeiten angegeben werden. Auf Grundlage dieser Angaben wird dem Unternehmen ein SBI-Code zugewiesen. Im Rahmen einer im September 2025 erfolgenden Revision der SBI-Klassifikation werden automatisch neue SBI-Codes an bereits bestehende Eintragungen vergeben - basierend auf den zu diesem Zeitpunkt im Handelsregister vermerkten Tätigkeiten. Unternehmen sollten prüfen, ob ihr Handelsregistereintrag die tatsächliche Geschäftstätigkeit widerspiegelt - und Änderungen rechtzeitig bei der KVK melden. Ein fehlerhafter SBI-Coder kann schwerwiegende Konsequenzen haben.
Zur Webseite der Deutsch-Niederländischen AHK |
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Beratungstag | 28. Oktober 2025 | IHK Nord Westfalen |
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© Nikolai Sorokin/Fotolia |
Beratungstag Skandinavien |
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Von IT über Cleantech bis Life Sciences – die nordischen Länder bieten herausragende Chancen für deutsche Unternehmen. Möchten auch Sie davon profitieren? Sichern Sie sich am 28. Oktober 2025 Ihre 45-minütige, kostenfreie Intensivberatung zum Thema Markteinstieg Skandinavien in der IHK Nord Westfalen und erfahren Sie, wie Sie Ihr Potenzial in Dänemark, Schweden, Norwegen & Co. optimal ausschöpfen.Zur Anmeldung |
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Ergebnis der DIHK-Blitzumfrage USA |
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© md3d/_AdobeStock |
Zoll-Deal mit den USA bringt neue Sorgen statt Erleichterung |
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Nach der vorläufigen Einigung zwischen der EU und den USA im Zollstreit erwarten die deutschen Unternehmen mehrheitlich weitere Beeinträchtigungen im transatlantischen Handel. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Blitzumfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) unter bundesweit rund 3.500 Betrieben.
Zur DIHK-Themenseite USA |
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) |
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© pdtnc/Fotolia |
Zollaussetzungen / Zollkontingente: Anträge aus Deutschland |
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) informiert, dass im Rahmen der halbjährlichen Verhandlungsrunden zu autonomen Zollaussetzungen/Zollkontingenten auf seiner Website eine unverbindliche Übersichtsliste der für die aktuelle Verhandlungsrunde angefragten deutschen Anträge zu finden ist. Wirtschaftliche Einwände gegen deutsche Anträge sind bis zum 31. August 2025 beim BMWE über dieses Formular einzureichen – an: buero-VA5@bmwk.bund.de.
Zur BMWE-Webseite |
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Europäische Kommission |
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EU-Call: Investitionen in der Ukraine |
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Die EU hat einen Aufruf zur Interessenbekundung von Unternehmen aus der EU/EWR und der Ukraine gestartet, um Investitionen in der Ukraine zu fördern – insbesondere in strategischen Bereichen wie Energie, Industrie, Digitalisierung und Transport. Ziel ist es, konkrete Projekte zu identifizieren und Kooperationen mit Finanzinstitutionen zu erleichtern. Teilnahmeberechtigt sind private Unternehmen aus der EU/EWR oder der Ukraine. Eine finanzielle Unterstützung ist nicht garantiert, aber mögliche Zusatzhilfen sind vorgesehen. Bewerbungen sind bis zum 10. Oktober 2025 möglich.Zur Webseite der Europäischen Kommission |
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GTAI-Rechtsmeldung |
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Neue Pflicht für britische Präsenzen deutscher Unternehmen |
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Die Overseas Companies Regulations 2009 werden verschärft: Ab dem 18. November 2025 müssen Geschäftsführer ausländischer Kapitalgesellschaften mit einer Präsenz im Vereinigten Königreich ihre Identität gemäß Companies Act 2006 verifizieren lassen. Ohne Verifizierung dürfen sie im UK nicht offiziell handeln. Für bestehende „UK establishments" gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr, für neue Eintragungen die Pflicht sofort.
Zum GTAI-Bericht |
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