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Guten Tag,

in unserem IHK-Newsletter haben wir für Sie die neuesten Wirtschaftsinformationen aus den von Ihnen gewählten Themengebieten zusammengestellt. Insbesondere möchten wir Sie auf die von der EU angekündigte Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) aufmerksam machen und Sie zu einem dazu passenden Webinar am 27. Oktober einladen.

Freundliche Grüße
Ihre Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen
Aktuelles
Trennlinie
Digitales Ursprungszeugnis (dUZ) seit dem 15.September 2025
Webinar: EUDR-Update & Abgabe von Sorgfaltserklärungen
Erfolgreiche Verhandlungsführung mit chinesischen Geschäftspartnern
©#ihkinternationaltuesday Folge 32: Die Praktische Arbeitshilfe Export/Import
#ihkinternationaltuesday Folge 33: Rückblick 2025 & Ausblick 2026
Russland-Sanktionen: EU aktualisiert Sanktionsleitfaden
Wiedereinführung der Sanktionen gegen den Iran
APS-begünstigte Ländern: Aussetzung bestimmter Zollpräferenzen
Türkei: Änderung im Einfuhrverfahren für bestimmte Lebensmittelprodukte ab 2026
Angabe Kontoinhaber bei Überweisungen
Update im Harmonisierten System (HS) erst 2028
Nutzen Sie die Vereinfachung!
Digitalisierung
Digitales Ursprungszeugnis (dUZ) seit dem 15.September 2025
Die IHKs stellen bundesweit eine Million Ursprungszeugnisse (UZ) über ein elektronisches Portal aus. Am 15. September wurde das eUZweb um die Möglichkeit des Downloads des digitalen Ursprungszeugnisses (dUZ) und der dazugehörigen Bescheinigungen erweitert. Seitdem können Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen direkt digital heruntergeladen werden - schnell, papierlos und rechtssicher. Handlungsbedarf besteht im Unternehmen nicht, die Freischaltung der Funktion erfolgt automatisch.

Zur Webseite Digitales Ursprungszeugnis
Webinar | 27. Oktober 2025 | 10 bis 11:15 Uhr
Illegale Rodung eines Waldes.
Webinar: EUDR-Update & Abgabe von Sorgfaltserklärungen
Die Europäische Kommission plant, den Anwendungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) aufgrund technischer Probleme mit dem IT-System um ein weiteres Jahr – voraussichtlich bis Ende 2026 – zu verschieben. Auch die DIHK hatte sich wiederholt für eine Verschiebung und Nachbesserung eingesetzt. In einem Webinar am 27. Oktober 2025 informieren Olga van Zijverden von der DIHK und Madleen Leufker von der IHK Nord Westfalen über den aktuellen Stand der Verhandlungen in Brüssel und geben einen praxisnahen Einblick in das EUDR-Informationssystem zur Abgabe von Sorgfaltserklärungen. Teilnehmende erfahren, wie der Zugang zum System funktioniert, welche Funktionen bereitstehen und wie sie sich optimal auf die Anwendung vorbereiten können.

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Veranstaltung | 13. November 2025 | IHK in Gelsenkirchen
Flagge Volksrepublik China
Erfolgreiche Verhandlungsführung mit chinesischen Geschäftspartnern
Erfolgreiche Geschäftsbeziehungen mit chinesischen Partnern setzen nicht nur umfassendes Fachwissen, sondern auch interkulturelle Kompetenz voraus. Die Veranstaltung „Erfolgreiche Verhandlungsführung mit chinesischen Geschäftspartnern“ am 13. November 2025 in Gelsenkirchen vermittelt praxisnah die wesentlichen Fähigkeiten, um sicher und professionell mit chinesischen Geschäftspartnern agieren zu können. Die chinesische Ausdrucksform – Besonderheiten bei der Kommunikation, unterschiedliche Verhaltens- und Denkweisen der Europäer und Chinesen sowie das chinesische Verständnis von Verträgen sind nur einige Themen, die der Referent Birger Vinck vermitteln wird.

Zur Anmeldung
Webinarreihe | 18. November | 14 bis 14:30 Uhr
#ihkinternationaltuesday
©#ihkinternationaltuesday Folge 32: Die Praktische Arbeitshilfe Export/Import
Die „Praktische Arbeitshilfe Export/Import" ist ein bewährtes Standardwerk, das nicht nur die wichtigsten Außenhandelsdokumente praxisnah erklärt, sondern auch fundiertes Wissen zum Zoll- und Außenwirtschaftsrecht vermittelt. Welche Inhalte dort aufgegriffen sind und wie die „Praktische Arbeitshilfe Export/Import“ Unternehmen bei der sicheren und effizienten Abwicklung internationaler Geschäfte unterstützt, besprechen Gerd Laudwein von der IHK Nord Westfalen und Kati Lüdtke von der WBV Media in der 32. Folge des #ihkinternationaltuesday am 18. November 2025.

Nutzen Sie die Möglichkeit, ihren Arbeitsalltag nachhaltig zu erleichtern und melden Sie sich direkt an. Die Teilnahme ist kostenlos!

Zur Anmeldung
Webinarreihe | 9. Dezember 2025 | 14 bis 14:30 Uhr
#ihkinternationaltuesday
#ihkinternationaltuesday Folge 33: Rückblick 2025 & Ausblick 2026
In der 33. Folge des #ihkinternationaltuesday am 9. Dezember 2025 diskutieren Gerd Laudwein und Janna Kuhn von der IHK Nord Westfalen die wichtigsten Erkenntnisse in der Außenwirtschaft aus dem Jahr 2025 und geben einen fundierten Ausblick auf die kommenden Entwicklungen. Mit dabei: Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen im Zoll, Einschätzungen zu geopolitischen Veränderungen und praktische Handlungsempfehlungen für Ihre internationalen Aktivitäten.

Nutzen Sie die Möglichkeit, ihren Arbeitsalltag nachhaltig zu erleichtern und melden Sie sich direkt an. Die Teilnahme ist kostenlos!

Zur Anmeldung
Europäische Kommission
Eine EU-Flagge vor einer Russland-Flagge und davor ein weißer Stempel mit Aufschrift „Sanctions
Russland-Sanktionen: EU aktualisiert Sanktionsleitfaden
Die EU-Kommission hat am 8. September 2025 ihren Sanktionsleitfaden zu den Verordnungen (EU) 833/2014 und 269/2014 veröffentlicht. Hiermit stellt sie eine gebündelte Liste von FAQs zur Verfügung, die häufige Fragestellungen in Bezug auf die Russland-Sanktionen erläutern.

Zur FAQ-Sammlung der Europäischen Kommission
BAFA-Information
Das Foto zeigt eine 6-spurige Straße, die durch Teheran führt.
Wiedereinführung der Sanktionen gegen den Iran
Die Sanktionen gegen den Iran wurden wieder eingeführt. Grundlage hierfür ist der Beschluss (GASP) 2025/1972, der mit Verordnung (EU) 2025/1975 umgesetzt wird. Weitere Informationen finden Sie auf der Außenwirtschaftsseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):

Zur BAFA-Webseite
Zollinformation Präferenzen
Auf einer glatten Fläsche stehen die Buchstaben News
APS-begünstigte Ländern: Aussetzung bestimmter Zollpräferenzen
Für Indien, Indonesien und Kenia werden APS-Zollpräferenzen ausgesetzt. Diese Maßnahme gilt vom 01. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 oder, falls die Verordnung (EU) Nr. 978/2012 vor dem 31. Dezember 2028 ausläuft, bis zum Ablauf der Geltungsdauer jener Verordnung. Alle weiteren Informationen auf der Seite der Zollverwaltung.

Zur Zollseite Warenursprung und Präferenzen
Flagge der Türkei
Türkei: Änderung im Einfuhrverfahren für bestimmte Lebensmittelprodukte ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 ist die Einfuhr von Milch- und Milchprodukten, Fischerei- und Aquakulturprodukten sowie Gelatine- und Kollagenprodukten für den menschlichen Verzehr aus nicht zugelassenen Ländern und Betrieben in die Türkei nicht mehr gestattet. Für Betriebe, die die genannten Produkte ab dem 1. Januar 2026 für den menschlichen Verzehr in die Republik Türkei exportieren möchten, ist es erforderlich, bestimmte Unterlagen durch die zuständige Behörde (in Deutschland) an das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Republik Türkei zu übermitteln. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Export der genannten landwirtschaftlichen Produkte in die Türkei ab 2026 weiterhin möglich bleibt. Mehr dazu auf den Seiten des Handelsministeriums der Republik Türkei (Englisch/Türkisch).

Zur Seite des türkischen Handelsministeriums
ATLAS-Info 0842/2025
Grünes Hinweisschild mit der Aufschrift Zoll am Flughafen.
Angabe Kontoinhaber bei Überweisungen
Auf Grund des ab dem 09. Oktober 2025 erfolgenden IBAN-Namensabgleich / Verification of Payee (VoP) ist bei Überweisungen an ein Bundesbankkonto einer Zollzahlstelle als Kontoinhaber ausschließlich die Bezeichnung des Hauptzollamts der Zollzahlstelle anzugeben in der Schreibweise „Hauptzollamt Musterstadt“. Mehr dazu in der ATLAS-Info 0842/2025.

Zur ATLAS-Seite Zoll
Zollnomenklatur
Ein Zollbeamter hält eine rote Kelle mit der Aufschrift Halt Zoll aus dem Seitenfenster des Zoll-Autos.
Update im Harmonisierten System (HS) erst 2028
Wegen pandemiebedingter Verzögerungen tritt die nächste Revision des Harmonisierten Systems (HS) erst am 1. Januar 2028 in Kraft. Unternehmen sollten sich jedoch frühzeitig mit den geplanten Änderungen vertraut machen, da umfassende Aktualisierungen von Systemen, Prozessen und Stammdaten erforderlich werden. Das Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat dazu bereits eine Empfehlung der World Customs Organization (WCO) auf Französisch veröffentlicht.

Zur Webseite des BAZG